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                               Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare / Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Seminare und Dienstleistungen der Fahrschule Schmid.

2. Voraussetzung zur Teilnahme

schriftliche Anmeldung via Fax, Mail, Brief oder Buchung über die Seite bkf-tebbe.de online.

Ein gebuchtes ECO-Training mit Praxisanteil erfordert eine gültige Fahrerlaubnis für das jeweilige, verwendete Kraftfahrzeug

Dienstleistungen zur Fahreinweisung bzw. Auffrischung der Fahrkenntnisse erfordern ebenfalls eine gültige Fahrerlaubnis für das jeweilige, verwendete Kraftfahrzeug-ein gültiger Führerschein ist auf Verlangen des Instruktors vorzuzeigen

3. Anmeldung und Rücktritt

Anmeldung erfolgt schriftlich via Fax, Mail, Brief oder online unter www.bkf-tebbe.de über unser Anmeldeformular

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer/innen die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.

Der Rücktritt von der Veranstaltung ist bis 14 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenlos möglich.

Stornierungen im Zeitraum von weniger als zwei Wochen vor der gebuchten Veranstaltung, ziehen die Hälfte der Veranstaltungskosten nach sich(alternativ Stellung eines Ersatzteilnehmers).

Nicht erscheinen am Tag der Veranstaltung zieht die vollen Kosten für die gebuchte Veranstaltung nach sich (alternativ Stellung eines Ersatzteilnehmers).

In den Veranstaltungskosten sind das  Lehrmaterial und ein Imbiss am Mittag so wie Getränke während der gesamten Veranstaltung inbegriffen.

4. Leistungsbeschreibung

Die Inhalte der Veranstaltung/en sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.

Soweit für die jeweiligen Veranstaltungen verbindliche Regelungen oder gesetzliche Bestimmungen vorliegen, kommen diese zur Anwendung.

5. Veranstaltungsangebot

Der Veranstaltungsträger erteilt Unterricht im Rahmen der gebuchten Veranstaltung.

Änderungen und Ergänzungen des Veranstaltungsablaufs sowie örtliche und terminliche Änderungen bleiben vorbehalten.

Der Veranstaltungsträger behält sich vor, angebotene Veranstaltungen bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen.

Bei Absage einer Veranstaltung werden die Teilnehmer/innen benachrichtigt.

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Pflichten der Teilnehmer/innen

Die Anweisungen des Veranstaltungsgebers sind zu befolgen.

Verwendete Kraftfahrzeuge dürfen nur im Beisein des Veranstalters betreten und in Betrieb genommen werden.

Ein gültiger Führerschein für die jeweils gebuchte Veranstaltung unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges ist auf Verlangen des Veranstalters vorzuzeigen.

Zur Verfügung gestellte Gerätschaften, Anschauungsmaterial sowie der/die Unterrichtsräume und alle anderen vorhandenen Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln.

Der Veranstaltungsgeber haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verluste, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art.

Teilnehmer/innen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Dem Veranstaltungsgeber bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmerpflichten geltend zu machen.

7. Gültigkeit

Diese Regelungen gelten, soweit ihnen keine andere rechtlich bindenden Regelungen entgegen stehen.

Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt.

Gerichtsstand ist Hildesheim.