BkrFQG
Wer benötigt einen FAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEIS? (FQN)
Alle Fahrzeugführer/innen mit einer Fahrerlaubnis einer C- Klasse (alt Klasse 2 und 3), welche gewerblich Güter befördern und die jeweilige Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben.
Ersterwerb einer C- Klasse ab 10.09.2009 zusätzlich Grundqualifikation erforderlich (5 Jahre gültig, danach alle 5 Jahre Fortbildung).
Haben Sie noch Fragen zur Thematik „Ziffer 95“? Benötige ich diese überhaupt? Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten zu uns. Wir helfen Ihnen unverbindlich alle Fragen zu klären!
Seit Mai 2021 entfällt der Eintrag der Ziffer 95 im Führerschein, es gibt eine neue Plastikkarte-den Fahrerqualifizierungsnachweis.